Februar 1921 – Umfrage Kantone
Missionspräsident Serge F. Ballif unternimmt mit seinem Mitarbeiterstab des Missionsbüros grosse Anstrengungen, um beim Bund eine Einreiseerlaubnis für Missionare der Kirche aus Amerika zu erwirken. Nach der Entlassung der Missionare beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs versuchte man seit Beendigung des Kriegs, wieder amerikanische Älteste für die Missionsarbeit in die Schweiz einreisen zu lassen, was sich aufgrund der verschärften Bestimmungen aber als schwierig erwies. Präsident Ballif bemühte sich daher um eine Besprechung dieser Angelegenheit mit Bundesrat Heinrich Häberlin, dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements von 1920 bis 1934.
In einem Brief vom 24. März, dessen Stil fraglos auf Max Zimmer als Verfasser schliessen lässt, schreibt das Missionsbüro: „Wir nehmen höflich Bezug auf die kürzlich mit Herrn Bundesrat Häberlin in dieser Angelegenheit gepflogene Unterhaltung und gestatten uns heute, – dem Wunsche des Herrn Bundesrat entsprechend – unsre damaligen mündlichen Ausführungen schriftlich niederzulegen und z. T. zu ergänzen.
Unsre Kirche hat in über 15 Städten der Schweiz grössere und kleinere Gemeinden mit nahezu 4’000 Mitgliedern. Zu deren geistigen und materiellen Unterstützung, wie seelsorgerliche Tätigkeit, Predigt des Evangeliums, Aufbau des Reiches Gottes, Versorgung der Armen etc. waren vor dem Kriege für mehr als 50 Jahre eine ganze Anzahl Missionare von der Mutterkirche aus Amerika nach der Schweiz gesandt worden, die sich dieser seelsorgerischen Tätigkeit widmeten. Die unsichern europäischen Verhältnisse beim Ausbruch des Weltkrieges liessen jedoch damals die Heimberufung dieser Missionare angezeigt erscheinen. Seitdem haben wir uns notdürftig mit Hilfskräften beholfen, sehen uns aber auf die Dauer ausserstande das Werk ohne unsre frühern Missionare weiterzuführen. Unsre Organisation ist auf das Prinzip Freiwilligkeit und unentgeltlichen Dienstleistung aufgebaut und es liegt in der Natur der Sache, dass von unsern schweizerischen Mitgliedern nur sehr wenige in der Lage sind, ihre ganze Zeit dem Werke zu opfern, wogegen die meisten unsrer amerikanischen Brüder eine solche Mission erfüllen können, ganz abgesehen von der gründlichen Vorbereitung und grössern Erfahrung für die Missionstätigkeit, über welche die Missionare der Mutterkirche verfügen.
Unsre Bitte geht nun dahin, der Hohe Bundesrat möge uns für eine bestimmte Anzahl amerikanischer Missionare die Einreiseerlaubnis gewähren und es uns so ermöglichen, dieses Werk, das lediglich dem Wohl und Gedeihen des Schweizervolkes dienen will, weiterzuführen. – Es würde sich dabei um Bürger der Vereinigten Staaten von Nordamerika handeln, für deren persönliche Vertrauenswürdigkeit wir jede Garantie leisten könnten und die in keiner Weise eine Last für die Schweiz bedeuten würden – im Gegenteil würden die Geschäftsleute, Hotelbesitzer etc. aus ihrer Anwesenheit nur finanziellen Nutzen ziehen können.“
Es folgt eine umfassende Abhandlung über Ursprung und Zweck der Kirche.
Bundesrat Häberlin hatte schon am 22. Februar, kurz nach der erwähnten Unterredung, eine Umfrage in allen Kantonen bezüglich der Tätigkeit der Mormonen in der Schweiz veranlasst und erbat deren Stellungnahme hinsichtlich der Einreise von Missionaren. Die Antworten der Kantone fielen unterschiedlich aus, überwiegend jedoch negativ und teilweise sehr grotesk. Nur der Kanton Solothurn und die Stadt St. Gallen äusserten sich wohlwollend.
Die nachfolgenden Müsterchen gewisser Deutschschweizer-Kantone zeigen auf, wie gross die Unkenntnis bezüglich der Mormonen noch immer war und wie durchsetzt von Vorurteilen:
Kanton Bern, 24. Februar: „Aus den uns eingesandten Berichten der Abweisungsanträge [der Gemeinden Bern, Biel und Interlaken] konnten wir entnehmen, dass das Tun und Lassen dieser Leute sehr ungünstig beurteilt wird und dass die Einreise derselben im höchsten Mass unerwünscht ist.“
Kanton Luzern, 26. Februar: Wir [beehren] uns, Ihnen mitzuteilen, dass z. Z. in unserem Kantone wohl keine Mormonen tätig sind. Vor einigen Jahren haben sie sich dagegen sehr stark bemerkbar gemacht, indem sie für ihre Ideen und Bestrebungen eine intensive Agitation entwickelten. Fast die ganze Bevölkerung, soweit sie von dieser Tätigkeit Kenntnis erhielt, war sehr unangenehm berührt davon. Bei unserm Departement wurden zahlreiche Beschwerden erhoben. Wir haben daher die Absicht, dass diesen Leuten die Einreise nicht bewilligt werden sollte.“
Kanton Thurgau, 26. Februar: „Wir beehren uns, Ihnen… mitzuteilen, dass uns nichts bekannt geworden ist über das Treiben der Mormonen im Kanton Thurgau. Wir würden aber entschieden dafür eintreten, dass man diesen Aposteln die Einreise in die Schweiz verwehrt; wir haben auch hierorts Leute, die schwach genug sind, sich von diesen Irrlehren (Leibes- und Seelenfängern) verführen zu lassen.“
Kanton Glarus, 10. März: „Im Kanton Glarus weist einzig die Gemeinde Ennenda 10 erwachsene Bekenner dieser Sekte auf. Es sind dies Leute, die das einte Mal Katholiken, das andere Mal Protestanten u.s.w. sind und nicht ernst genommen werden. Einerseits macht sich das Publikum über ihre Zeremonien lustig, anderseits aber dürften speziell ihre Taufakte, wie sie bei nackten Personen und im Freien, wenn auch zur Nachtzeit vorgenommen worden waren, Anlass zu öffentlichem Ärgernis geben.“
Kanton Aargau, 11. März: „Auf Ihre Anfrage… teilen wir Ihnen… mit, dass im Kanton Aargau keine Mormonen sich aufhalten und dass sich solche in den letzten Jahren auch sonst nicht bemerkbar gemacht haben. … Das Bezirksgericht Zofingen hat am 17. November 1886 den J. V. Loosli [Salis gibt als Mittelnamen tatsächlich „V.“ an], von Wyssachengraben (Bern) wegen Vergehens gegen die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit (verübt durch Propaganda für den Mormonismus) auf Grund des § 1 des aarg. Zuchtpolizeigesetzes bestraft (Salis, Bundesrecht, Bd. III. S.5.ff). Seit jener Zeit haben sich jedoch im Bezirk Zofingen keine Mormonenagenten mehr gezeigt.
Der Einreise solcher Leute würden die aarg. Behörden jedenfalls nicht günstig gegenüber stehen. Wir verweisen auf Kreisschreiben der Direktion des Innern vom 1. Mai 1886, das wir in Abschrift beilegen.“
Der Kanton Aargau hat also alte Hüte ausgegraben und sich aufgesetzt, denn wieder werden die Märchen des misteriösen Schreibens an das schweizerische Konsulat in San Francisco von 1886 aufgewärmt.
Wenigstens belehrbar zeigen sich die Behörden des Kantons Zürich. Noch am 8. März schreibt die Fremdenpolizei, im Kanton Zürich hätten sich die Mormonen „in zu beanstandendem Sinne“ zwar noch nicht bemerkbar gemacht. „Immerhin scheint uns die Einreise von Mormonen nicht wünschenswert zu sein, da deren Anschauungen mit unsern Sitten und gesetzlichen Bestimmungen im Widerspruch stehen.“ Nach Intervention der Schweizerisch-Deutschen Mission beim Regierungsrat revidiert die Fremdenpolizei ihr erstes Urteil am 6. Juli jedoch und kommt nach einer Referenzauskunft seitens des amerikanischen Generalkonsulats und der Prüfung eines Berichts der Schweizerisch-Deutschen Mission vom 4. Mai zum Schluss: „Nachdem wir die Angelegenheit neuerdings eingehend geprüft haben, kommen wir zum Schlusse, dass wir keine Veranlassung haben, den seinerzeit gestellten Einreisebegehren der Mormonen unserseits irgendwelche Schwierigkeiten in den Weg zu legen und möchten Ihnen daher im Widerspruch mit unserm früheren Antrage belieben, den Mormonen die Einreise zu gestatten.“
Wirklich sachkundig zeigt sich die Stadt St. Gallen, die über die leitenden Ältesten der Gemeinde St. Gallen bestens im Bild ist. Der Stadtratsbeschluss Nr. 9569 vom 11. März hält fest: „Die Ausübung der gottesdienstlichen Handlungen und die Propaganda liegt in den Händen der Missionäre. Als Versammlungslokal dient der Mormonen-Gemeinde der erste Stock des Hauses Gallusstrasse 32, woselbst an Sonntagen Gottesdienst und Sonntagsschule und jeden Dienstag Bibelstunde abgehalten wird. Die propagandistische Tätigkeit besteht in der Gratisabgabe von Traktätchen und der Abstattung von Hausbesuchen. Es sind nie Klagen über zudringliches oder taktloses Benehmen der Mormonen laut geworden. Weder ihre Glaubensartikel noch ihr Kultus geben zu Beanstandung Anlass. Ausdrücklich wird durch ihre Satzungen Toleranz gegen alle Glaubensbekenntnisse und Respektierung der staatlichen Einrichtungen von den Gläubigen verlangt. Die Taufe wird durch Untertauchen im Freien (in St. Gallen seit einigen Jahren in der Sitter) und in schicklicher Weise vollzogen, indem für den Täufling eine leichte Bekleidung vorgeschrieben ist. Kinder werden erst nach dem achten Altersjahr und nur mit Einwilligung der Eltern, verheiratete Frauen nur mit Einwilligung des Ehegatten getauft.
Aus dem ganzen Verhalten der Mormonen geht hervor, dass diese durchaus harmlos sind, weshalb es nicht gerechtfertigt wäre, sie mehr als andere Leute in ihrer Bewegungsfreiheit zu beeinträchtigen.
Der Stadtrat schliesst sich diesen Ausführungen an und leitet sie an die Oberbehörde weiter.“
Und auch der Kanton Solothurn meint mit Schreiben vom 15. März: „Die Propagandatätigkeit der Mormonen ist hierorts kaum wahrnehmbar. Die Lebensführung derselben weist auch keine Absonderlichkeiten auf, sodass die Aufmerksamkeit und Kritik der Allgemeinheit nicht herausgefordert wird.“
Der Chef der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartemets, Delaquis, nimmt die überwiegend ablehnende Haltung der Kantone auf und teilt der Schweizerisch-Deutschen Mission am 1. April mit: „Unter diesen Umständen sind wir nicht in der Lage, Ihnen die Einreiseerlaubnis zuzusagen und müssen es Ihnen überlassen, durch Aufklärung die Kantone von ihrem ablehnenden Standpunkt abzubringen. Erst dann wäre es uns möglich unsere Stellungnahme zu ändern.“
Mit Schreiben vom 23. Juni an Bundesrat Häberlin nimmt das Missionsbüro wie folgt Stellung: „Wir haben uns… mit weitern Erklärungen an die Regierungen der hauptsächlich für uns in Betracht kommenden Kantone gewandt und soweit einen günstigen Bescheid erhalten. Basel, z. B. hat uns mit Schreiben vom 24. Mai und 18. Juni ausdrücklich bestätigt, dass es unsern Missionaren den vorübergehenden Aufenthalt… im Kantonsgebiet bewillige. Von Zürich ist uns die Bewilligung ebenfalls in Aussicht gestellt worden. Bei den andern beiden Kantonen (Bern und Waadt) ist die Bewilligung nach den bisherigen Verhandlungen nur eine Frage der Zeit.“
Das Problem scheint sich jedoch fast wie von selbst zu lösen, denn der Missionspräsident fährt fort: „Inzwischen sind, wie wir aus den Zeitungen ersehen haben, die Einreisevorschriften wesentlich erleichtert worden, wofür auch wir dem Bundesrat sehr dankbar sind; wir sind überzeugt, dass sich diese Massnahme für die Schweiz als ein grosser Segen erweisen wird.“ Der Bundesrat wird dann ergebenst gebeten, die Schweizerischen Konsulate in Chicago, Washington und Paris aufgrund der veränderten Lage „dahingehend zu instruieren, etwaigen nach der Schweiz reisenden Missionaren unserer Kirche das Visum zu erteilen.“
Kapitel Chronik
Anhang der Chronik
175 Jahrfeier
Historische Plätze
Mount Brigham (1850)
(c) alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht weiterverwendet werden.
175 Jahrfeier
Kapitel Chronik
Anhang der Chronik
Historische Plätze
Mount Brigham (1850)
Tempel Zollikofen (1955)
