Januar 1923 – Fremdenpolizei
Wieder muss sich der Chef der Polizeiabteilung, Delaquis, mit einem Fall der Mormonen auseinandersetzen. Am 13. Januar teilt das Eidgenössische Politische Departement, Abteilung für Auswärtiges, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mit, man habe ein weiteres „‘Aide Mémoire‘ der amerikanischen Gesandtschaft in Bern betreffend den Fall Ripplinger zu übermitteln.“ Was war geschehen?
Am 27. November 1922 hatte sich die amerikanische Gesandtschaft in Bern über die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und die unhöfliche Behandlung der Mormonen-Missionare Ripplinger und Ford durch die Polizeidirektion Biel beklagt. In der Folge erteilte Biel denselben eine Aufenthaltsbewilligung für vorläufig sechs Monate, stellte aber die unhöfliche Behandlung in Abrede. Die amerikanische Gesandtschaft ersuchte das Politische Departement, „man möchte… den Mormonen den Rechtsschutz wie den kirchlichen Vertretern der andern Konfessionen angedeihen lassen.“
Delaquis, an den die Eidgenössische Zentralstelle für Fremdenpolizei am 20. Januar in Betreffs einer Antwort gelangt, entgegnet am 26. Januar genervt:
„Es ist begreiflich, dass der richtige gegenteilige Standpunkt den Amerikanern infolge ihrer ganz andern Verhältnisse etwas schwer eingeht… Selbstverständlich gibt die freie Ausübung religiöser oder irgend anderer Bewegungsfreiheit keinem Ausländer einen Anspruch auf Aufenthalt oder Niederlassung in der Schweiz. Die Amerikaner müssen eben einmal ihre amerikanischen Begriffe über diese Dinge ablegen und sich, für unsere Verhältnisse, auch unsere Begriffe aneignen. Bei ihnen wird allerdings die Frage der Zulassung von Ausländern gleich bei der Ausschiffung endgültig entschieden. Wir sind keine Insel und können das nicht, müssen uns also spätern Entscheid vorbehalten und bei diesem Entscheid wünschen wir trotzdem frei zu bleiben. Die Amerikaner weisen Leute zurück bloss weil das Kontingent des betreffenden Staates schon voll ist… Sie sollen sich darum nicht immer beklagen, wenn wir dasselbe tun. – Wir können also zweifellos Mormonen einlassen resp. Ihnen den Aufenthalt und die Niederlassung gewähren oder nicht. Wir sind streng rechtlich und nach dem Niederlassungsvertrag mit den Vereinigten Staaten, in keiner Weise verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, aus welchen Gründen wir einen Ausländer nicht bei uns dulden wollen. Die Vereinigten Staaten verhalten sich ihrerseits nicht anders… Wir können also einem Kanton, der sie nicht wünscht, Mormonenpriester nicht aufdrängen (ausgenommen es seien Schweizer). Es ist übrigens nicht einzusehen, warum wir uns im Namen der Glaubens- und Gewissensfreiheit gerade diese Mormonen aufzwingen lassen sollen, die nun einmal in gewissen Gegenden zwingen lassen nicht gern gesehen sind. – Diese Reklamationen scheinen uns gerade seitens der Amerikaner am Wenigsten angebracht, denn kein Staat lässt wie der ihrige seine Angehörigen so leicht das Bürgerrecht verlieren, d. h. entzieht so leicht das Bürgerrecht und schafft mit so naiver Rücksichtslosigkeit Staatenlose. Wir müssen das begreifen aus ihrer ganz besonderen Auffassung der Staatsangehörigkeit. Hier sind ihre Begriffe massgebend; beim Entscheid über Aufenthalt und Niederlassung in der Schweiz aber sind es diejenigen unseres Rechtes.“
Mit der Zeit spielt sich die Regelung über den Aufenthalt von ausländischen Missionaren ein, indem gewisse Kontingente vereinbart werden. Ab und zu jedoch fühlt sich ein eifriger Gesetzeshüter bemüssigt, die Sache neu aufzurollen, was jedesmal mit zeitraubendem Aufwand verbunden ist und letzten Endes doch keine nennenswerte Änderung der bewährten Praxis zur Folge hat.
Nicht nur auf dem rechtlichen Parkett wird um Siege gepunktet: Aufnahme der beiden Fussballmannschaften FC Basel und FC Zürich in den Zwanziger Jahren. Das erste Spiel fand an Ostern 1925 statt und war vom Gemeinschaftlichen Fortbildungsverein angeregt worden. „Die Anteilnahme, die auf beiden Seiten, sowohl bei den Mannschaften als auch bei den zahlreichen Zuschauern bekundet wurde, war ein erfreuliches Anzeichen dafür, dass das Interesse beider Fortbildungsvereine auch an sportlichen Dingen sehr lebhaft ist.“, meldete der „Stern“ vom 1. Mai 1925. Das erste Spiel wurde von Zürich 5:0 gewonnen, doch in den folgenden Spielen wendete sich das Blatt zugunsten Basels. So orientiert der „Stern“ vom 29. August 1926 über das Spiel vom 14. August und über den Gesamtspielstand: „Die Basler lieferten in der ersten Hälfte ein schönes Spiel, waren drückend überlegen und führten bis 15 Minuten vor Schluss mit 2:0. In der zweiten Hälfte kamen die Zürcher mehr auf und stellten in bewundernswertem Schwung das Schlussergebnis 2:2 her. Beide Mannschaften zeigten gegenüber ihren frühern Spielen gute Fortschritte, was auf fleissiges Training schliessen lässt. Von den bisherigen fünf Spielen hat Basel 2 und Zürich 1 gewonnen; 2 endigten unentschieden; Torverhältnis 14:14.“
(Zur Verfügung gestellt von Martha Grob, Wetzikon.)
Februar 1923 – «Haltet euch rein»
Elder David O. McKay, Präsident der Europäischen Mission, trifft am 10. Februar in Zürich ein, von wo aus er verschiedene Besuche in die Gemeinden der Schweizerisch-Deutschen Mission unternimmt. Unter anderem wiederholt er seine populäre, vor allem an die Kinder gerichtete Ansprache „Haltet euch rein und unbefleckt von der Welt“, siehe Anhang. Elder McKay hatte diese Ansprache bereits während seiner Weltreise 1921 in verschiedenen Versammlungen mit Heiligen auf der ganzen Welt geteilt.
„Es war eine Freude, den aufrichtigen Zeugnissen und Gefühlen der Diener des Herrn zu lauschen.“
Schon am 12. Oktober 1912 war ein Versuch unternommen worden, die Mission wieder zu eröffnen, doch mussten diese Bemühungen am 18. September 1914 wegen dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs eingestellt werden.
Die „Seemöven“ Basel, eine Organisation für die Jungen Damen des Gemeinschaftlichen Fortbildungsvereins, an Muttertag 1931. Das Gedicht der weissen Nelke, hier dem „Stern“ vom 1. Mai 1920 entnommen, und das Überreichen der Blume durch die Kinder bildeten während Jahren einen festen Bestandteil der Muttertagsfeiern in den Gemeinden.
Dezember 1923 – Aufruf zum Fasten
Missionspräsident Fred Tadje richtet im „Stern“ vom 1. Dezember den folgenden Aufruf an alle Mitglieder:
„Spezielles Opfer für die notleidenden Geschwister in Deutschland. Zur Linderung der Not der Geschwister in Deutschland ist der erste Sonntag im Dezember zu einem speziellen Fast- und Opfersonntag für die notleidenden Geschwister in Deutschland festgesetzt worden. Dieser Fast- und Opfersonntag sollte von allen Mitgliedern in allen Gemeinden der Schweizerischen und Deutschen Mission gehalten werden. An Stelle des gewöhnlichen Fastopfers bitten wir die Geschwister, ein spezielles Fastopfer zu geben, welches sodann zur Linderung der ärgsten Not Verwendung finden wird.
Geben Sie nicht den regelmässigen Betrag, den Sie sonst beim Fastopfer entrichten, geben Sie mehr, geben Sie viel mehr. Ja wir möchten sagen: Geben Sie nicht nach Ihren Kräften, sondern über Ihre Kräfte.“
Kapitel Chronik
Anhang der Chronik
175 Jahrfeier
Historische Plätze
Mount Brigham (1850)
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175 Jahrfeier
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Mount Brigham (1850)
Tempel Zollikofen (1955)
