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Chronik

1892 – Gedenken an Missionare

3. Oktober 1892 – Mission in Palästina

Elder Adolf Haag, der Bruder von Richard T. Haag, stirbt an einer Krankheit während seiner Mission in Palästina. Der Stern berichtet in der Ausgabe vom 15. Oktober:

„Bruder Haag wurde kurz vor seiner Abreise von der Salzseestadt für die türkische Mission verordnet. Er kam über England nach Stuttgart, wo er Vater, Bruder und die übrigen Verwandten besuchte; nachher kam er in die Schweiz und besuchte die Angehörigen seiner Gattin. Er fühlte sich damals nicht recht wohl und erhielt die Erlaubnis, bis zu seiner völliger Wiederherstellung in der Schweiz zu bleiben. Er arbeitete treu hier im Office in Bern und fühlte sich in der letzten Zeit ganz wohl, sodass er den 28. Juli seine Reise nach Konstantinopel antrat. Nach einiger Zeit reiste er und Präsident Musser nach Haifa, und nach Briefen von ihm selbst und Br. Musser war er nie recht gesund, seit er die Türkei betreten. In Haifa wurde er plötzlich von Fieber ergriffen, sodass er das Bett hüten musste, doch erholte er sich wesentlich wieder. Er sah ein, dass das dortige Klima nicht gut für ihn war, doch wünschte er es noch ein wenig länger zu probiren, bevor er wieder zurückkehre. Doch schien der Herr es anders beschlossen zu haben.“

13. November 1892 – In Gedenken an die Missionare

Im Tabernakel auf dem Tempelplatz findet die Begräbnisfeier für einen anderen im Feld verstorbenen Missionar, Elder David H. Cannon, statt. Gleichzeitig gedenkt die Versammlung 51 Brüdern und 2 Schwestern, welche im Dienste des Herrn auf ihrer Mission starben. Am gleichen Tag wird anlässlich einer Feier im Payson Tabernakel auch Elder Adolph Haag gedacht. Bruder R. Kretschmar aus Leipzig verfasst für den „Stern“ ein Gedicht in Erinnerung an Elder Cannon, welches ebensogut auf die anderen verstorbenen Missionare passt:

Schon wieder kam die Kunde in uns’rer Zeitschrift „Stern“,
dass einer uns’rer Brüder starb in dem Dienst des Herrn,
er kam aus Zions Thälern als Jüngling glaubensvoll,
das Wort des Herrn verkündend, zu uns nach Babylon.

Sein Nam‘ ist David Cannon, des Präsidenten Sohn,
sehr brav war er erzogen und reif zur Mission.
Mit grosser Freude ging er dann auf sein Arbeitsfeld,
und zwar ohn‘ Beutel, Tasche, wie es dem Herrn gefällt.

Die Kleider, die er übrig, verschenkte er sehr gern,
weil ihn die Schrift gelehret, so sei’s der Will‘ des Herrn.
Auch hat an Nahrung, Obdach, nie Mangel er gehabt,
da sein Gebet im Glauben vom Herrn erhöret ward.

Er fand auch gläub’ge Seelen, die nahm’n ihn freudig auf,
aus seinem Mund zu hören der Wahrheit reinen Laut.
Den Samen, den er eifrig gestreut in unser Land,
wird Früchte bringen viele, weil er war Gottes Saat.

Dies alles that aus Liebe zum Evangelium
Der hoffnungsvolle Jüngling, treu dem Gebot des Herrn.
Doch Manches ändert schneller, als wir vielleicht gehofft.
Es sind des Herren Wege sehr wunderbar gar oft.

Denn schon nach kurzem Wirken ergriff die Krankheit ihn,
nach Seifersdorf, von Hamburg, da eilt sein Bruder hin.
Er ruht´ im Arm des Bruders die ganze letzte Nacht,
der liebe schwer Erkrankte, bis er nicht mehr erwacht.

Der Herr, nach weisem Plane, er rief ihn ab von hier,
gelobet sei sein Name, ob’s uns auch schmerzlich trifft.
Es nahm der Leib der Bruder mit sich nach Zion fort;
dort liegt er nun gebettet in Muttererde Schooss.

Es wird der Herr ihm geben, wie verheissen hat,
die Kron´ des ew’gen Lebens, nach seiner Pilgerfahrt.
Er war ein treuer Diener, getreu bis in den Tod,
am Auferstehungsmorgen kommt er gewiss hervor.

Den Brüdern, Schwestern, Freunden, in Seifersdorf dort fern,
sei Dank für ihre Pflege, sie opferten dem Herrn.
Der Herr wird ihnen lohnen, was sie an ihm gethan,
und werden einst auch hören: „Das habt ihr mir gethan!“

Es wird der Herr wohl senden den Seinen Trost im Schmerz,
der dann als Balsam träufle in’s wundgeschlag’ne Herz.
Des theuren Bruders Wirken ein Vorbild bleibe uns;
dies sei stets unser Streben, bis uns der Herr einst ruft.

Der Artikel fährt fort:
„Nicht weit vom Grabe des Ältesten Haag entfernt kommt man auf einen Stein, der dem Besucher sagt, dass dort die sterblichen Überreste des Ältesten John A. Clark ruhen. Er wurde am 28. Februar 1871 in Farmington, Utah, geboren. Auch er verschied in Haifa, Palästina, im Schatten des Gebirges Karmel, von wo man auf das Mittelländische Meer blickt. Er starb am 8. Februar 1895 an Pocken. Da sein Name noch am 18. Januar und 26. Januar auf der Zehntenliste erscheint, kann die Krankheit nicht von langer Dauer gewesen sein.
Der vierte Älteste, der in der Armenischen Mission heimgerufen wurde, war Missionar Emil J. Huber, der unter einem stattlichen Denkmal in Aleppo, Syrien, ruht, an welchem Ort er am 16. Mai 1908 an Typhus starb. Seine Eltern waren Schweizer, aber er wurde in Paris, Frankreich, am 7. März 1885 geboren und von Zürich aus auf Mission berufen. Er hatte ein Jahr lang fleissig gearbeitet, als der Tod ihn ereilte. Während des letzten Sonntaggottesdienstes, dem Ältester Huber beiwohnte, gab er unter dem Einfluss des Heiligen Geistes zitternd sein Zeugnis und sagte u.a.: „Ich weiss, dass das Evangelium wahr ist, und Sie können nicht leugnen, es von einem demütigen Diener des Herrn gehört zu haben.“
Als Fünfter starb in Aleppo (Syrien) am 5. Dezember 1928 nach 18jähriger Tätigkeit in der Türkischen und Armenischen Mission Präsident Joseph Wilford Booth.“ Dazu verfasste Elder David O. McKay vom Rat der Zwölf einen Nachruf, in dem über die Tätigkeit Präsident Booths schreibt:
„An jenem Abend [des 8. November 1921] wurde beschlossen, dass die Heiligen mit ihren Verwandten Aintab verlassen. Sie wären an jenem Abend aufgebrochen, wenn dies möglich gewesen wäre. Vielleicht kann sich niemand die schwere Pflicht vorstellen, die auf den Schultern Bruder Booths ruhte; diesen Auszug, 80 Meilen weit, nach Aleppo, wo die Heiligen untergebracht wurden, zu leiten. Man musste Erlaubnis von einer unfreundlichen Regierung haben, militärischen Schutz anfordern, Pferde und Wagen beschaffen, es war Regenzeit und ziemlich kalt und dazu die schlechten Wege, sodass man noch manchen Hausrat am Wege liegen lassen musste, um nur die von Mauleseln gezogenen Wagen zu erleichtern, die sonst im Schlamm stecken blieben. Dann kam in Aleppo das Unterbringen und Arbeitbeschaffen für die Heiligen und dazu die geistige Nahrung zu geben. All das lastete auf Präsident Booths Schultern. Aber er opferte sich gern auf für Leute, die er liebte…
Kein Wunder, dass ihn die Leute liebten; denn er liebte sie und hatte diese Liebe in elf Jahren treuen Dienens bewiesen – und seit der Zeit hat er noch sieben Jahre hinzugefügt – treu und immer besorgt für sie, bis zum Tode. Sein letzter Plan vor seiner Entlassung war, noch nach Beirut, Damaskus und Aleppo zu reisen, um die Heiligen dort mit Wintervorrat zu versorgen… Nachdem er diesen Plan ausgeführt hatte, ereilte ihn in Aleppo am 5. Dezember der Tod. Der Herr fand Seinen edlen Diener, als Er ihn rief, eine edle Seele, mitten in der Arbeit für seine Mitmenschen…“.
Grabstein von Adolph G. Haag (1865-1892) in Palästina; sein Bruder Richard Theodor (187-1947) übertrug das Lied „Ihr Heilgen schauet auf zu Gott“ (Gesangbuch, Nr. 76) in die deutsche Sprache; der Text von Bruder Haag spricht Bände über die Empfindungen, die sein Gemüt beim Tod des geliebten Bruders bewegt haben müssen.

8. Dezember 1892 – Der „Entführungsfall“

Der „Entführungsfall“ der Susanna Anny Häberlin sorgt für einigen Wirbel in den Amtsstuben des Zürcher Regierungsrates, der Eidgenössischen Departemente und der schweizerischen Gesandtschaften in den Vereinigten Staaten:

Am 8. Dezember gelangt der Regierungsrat des Kantons Zürich mit dem folgenden, dringenden „Interventionsgesuch“ des in Zürich wohnhaften Gepäckexpedienten der Nordostbahn, Konrad Häberlin, an den Bundesrat:

„Am 12. November d. J., Vormittags 9 Uhr 30 Minuten, sei seine Ehefrau Maria Louisa Häberlin geb. Karrer, mit dem Kinde Susanna Anny Häberlin, geb. 1885, von der Station Neuhausen ohne sein Wissen und Willen via Schaffhausen – Singen nach Mannheim verreist. Von hier aus habe sie die Reise via Antwerpen – Liverpool – New York fortgesetzt, um von dort nach Utah am Salzsee zu den Mormonen sich zu begeben, wo sie einige Bekannte haben soll. Schriften für sich und das Kind besitze Frau Häberlin nicht und werde vermuthlich unter falschem Namen reisen.

Vater Häberlin ersucht dringend, Angesichts der heimlichen Entführung seines Kindes und der höchst ungeeigneten Unterkunft bei der Mormonensekte, es möchte das Kind seiner Mutter vor der Einwanderung in Utah durch amtliche Gewalt weggenommen werden, indem er sich anheischig macht, persönlich nach Amerika zu reisen, um sein Kind zurückzuholen.

Petent glaubt nämlich, da Frau Häberlin erst seit 24. November in New York angekommen und dort noch 20 Tage Quarantäne zu bestehen habe, es könnte auf telegraphischem Wege ein Einschreiten in gewünschtem Sinne ermöglicht werden.

Er theilt uns folgendes Signalement seiner Frau sowie seines Kindes mit:

Frau Häberlin geb. Karrer, geb. 1862: mittelgross, zarte Figur, Gesicht rundlich, Haare dunkelbraun, Augen grau, Nase ein wenig stumpf, Mund mittgelgross, künstliches Gebiss, Oberkleid braun karrirt, brauner Regenmantel, schwarzer Filzhut.

Töchterchen Susanna Anny Häberlin: Grösse 124 cm, ziemlich fest gebaut, Gesicht rundlich, Haare dunkelbraun bis schwarz, fein und lang, Nase stumpf und klein, Mund klein, einige Zahnlücken, eine längliche Narbe nahe an einem Auge. Sprache ziemlich leise und nur deutsch. Charakter schüchtern. Alter 7½ Jahre. – Kleidung: Flanell-Rock, dunkler Mantel, als Kopfbedeckung vermuthlich graue Tellermütze mit Quaste. Wir fügen ferner zwei Photographien von Mutter und Kind bei. Die Photographie des Kindes sei schon vor zwei Jahren aufgenommen worden und das Aussehen desselben heute dementsprechend verändert.

Das Kind wird vom Vater also kraft dessen väterlicher Gewalt reklamirt, und es wird sich daher zunächst fragen, ob eine solche Reklamation den Schutz der amerikanischen Behörden finden könnte, mit Rücksicht namentlich auch auf das Ziel, dem das Kind zugeführt werden will. In diesem Falle ginge das Gesuch dahin, das Kind der Mutter abnehmen und an geeignetem Orte unterbringen zu lassen, bis es vom Vater in Empfang genommen würde. Petent ist bereit, für die Kosten Garantie zu leisten, und wir sind auch in dieser Beziehung einer gefl. Weisung zu seinen Handen gewärtig.“

Schreiben des Regierungsrates des Kantons Zürich an „den hohen Bundesrath“ vom 8. Dezember 1892 (2. Seite), mit handschriftlichem Gruss von Regierungspräsident Johann Emanuel Grob (1834-1909). Ausserdem Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom 9. Januar 1893, genehmigt von Bundespräsident Carl Schenk (1823-1895).
(Schweizerisches Bundesarchiv; Bestand E22/1865.)

Am 10. Dezember, 17:05 Uhr, gibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Telegramm zu Handen des schweizerischen Konsulats auf, in dem der Sachverhalt und die beiden Singnalemente knapp geschildert werden.

Telegramm vom 10. Dezember 1892 an der Schweizerische Konsulat in New York.
(Schweizerisches Bundesarchiv; Bestand E22/1863.)

Schon am 12. Dezember berichtet das Konsulat aus New York: „Frau Häberlin mit Kind nicht zurückgehalten“. Diesen Bericht leitet das Justizdepartement am 13. Dezember an den Regierungsrat des Kantons Zürich weiter, mit der Hinzufügung: „Es dürfte abzuwarten sein, welche schriftliche Mittheilung uns das Consulat diesfalls zukommen lässt, und werden wir solange in der Sache keine Schritte thun, sofern Sie nicht besondere bezügliche Anträge stellen. Sollte die Frau Häberlin bereits auf der Reise nach Utah sein oder sich schon dort befinden, so ist durch hierseitige Intervention der gewünschte Erfolg wohl nicht mehr zu erreichen, indem auf eine Hülfe von Seiten der amerikanischen Behörden kaum gerechnet werden darf.“

Der gewünschte, ausführliche Bericht erstellt das Schweizer Konsulat am 20. Dezember, in welchem es ausführt, am 24. November sei auf dem einzigen an diesem Tag anlegenden Dampfer „Veendam“ von Rotterdam keine Frau Häberlin mit Kind registriert gewesen, „weder als Zwischendeck noch als Cajütenpassagier“. Auch diese Nachricht leitet das Justizdepartement am 3. Januar 1893 an den Zürcher Regierungsrat weiter.

Der Regierungsrat erklärt am 7. Januar 1893 gegenüber dem Justiz- und Polizeidepartement, „dass der Ehemann Häberlin, nachdem er davon Einsicht genommen, sich dahin erklärt, es möchte der Angelegenheit für einstweilen keine weitere Folge gegeben werden.

Die in Sachen erlaufenen Kosten hat uns derselbe zu Ihren Handen mit 210 Fr. zurückvergütet und beehren wir uns, Ihnen diesen Betrag durch Postmandat einzusenden.“

In einem Bericht vom 14. März erwähnt das Auswärtige Departement gegenüber dem Justiz- und Polizeidepartement, die zürcherische Behörde habe die Untersuchung im Fall Häberlin fortsetzen lassen und die Vermutung geäussert, “dass ein gewisser J. J. Schärer von der Postgasse in Bern bei der Spedition der Frau Häberlin mitgewirkt haben müsste“, und sie verlange daher, „dass derselbe einvernommen und, falls er sich als schuldig erweise, dem Richter zur Bestrafung überwiesen werde.“ Das Auswärtige Departement habe daraufhin „die Untersuchungsacten“ der Polizeidirektion des Kantons Bern zur Prüfung zugestellt, „ob Schärer wirklich mit Auswanderungsgeschäften sich abgebe, bezw. ob er bei der Spedition der Frau Häberlin mitgewirkt habe.“ Die Polizeidirektion sei jedoch zum Schluss gekommen, dass sich Schärer „einer Widerhandlung gegen das Auswanderungsgesetz nicht schuldig gemacht habe und dass deshalb ein Grund zum strafrechtlichen Einschreiten gegen denselben nicht vorliege.“

Das Auswärtige Departement aber teilt die Ansicht der bernischen Behörde nicht, weshalb es die Angelegenheit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zugehen lässt.

Doch dann, am 4. August, nimmt der Fall eine ungeahnte Wende. Dem Vater Konrad Häberlin wird von einem gewissen Victor Büchi, wohnhaft 164 North 3 West in Salt Lake City in einem Brief mitgeteilt, „dass Frau Häberlin daselbst am Nervenfieber gestorben und am 2. vorigen Monats beerdigt worden sei.“ Büchi anerbiete sich, für das Kind zu sorgen und die „Vaterstelle zu versehen, sofern der Vater Häberlin nicht anders über dasselbe verfüge, bezw. dasselbe nicht nach der Schweiz zurückhole.“ Das Kind sei wohl aufgehoben „und wünsche durchaus von seinen neuen Pflegeeltern nicht wieder getrennt zu werden.“

Vater Häberlin wünscht das Kind dagegen „unter allen Umständen zurückzuerhalten…, um so mehr, als er in die Freiheit der Willensäusserung [des Kindes] glaube Zweifel setzen zu sollen.“ Er ersucht den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass das Kind kostenfrei nach New York „zurückspediert werde“, wo er es abzuholen bereit sei.

Am 20. Dezember schliesslich teilen die Bundesbehörden dem Zürcher Regierungsrat mit, „dass laut einem soeben eingetroffenen Berichte der Schweizerischen Gesandtschaft in Washington der Pflegevater des Kindes, Victor Büchi, gegen die Rückkehr keinen Einwand erhebt. Aus diesem Berichte geht im Weitern hervor, dass die in Frage kommende Eisenbahngesellschaft sich bereit erklärt habe, die kostenfreie Beförderung des Kindes von Salt Lacke City nach New York zu übernehmen.“ Das Kind könne im dortigen Swiss Home für einige Tage Unterkunft finden, und das New Yorker Konsulat hoffe, das sich „eine billige Beförderung nach Hâvre oder Antwerpen… erwirken lasse.“ Eine Reise das Vaters nach New York erübrige sich also, er könne das Kind dann „im Landungshafen… in Empfang nehmen.“

175 Jahrfeier

Historische Plätze

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