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Chronik

1852 – Auswanderung nach Zion

zwischen Januar und Juni 1852

In Lausanne lässt sich der aus einer angesehenen Waadtländerfamilie stammende Serge Louis Ballif taufen. Die gläubige Familie Ballif stand schon lange unter dem Einfluss eines von Mystik geprägten Denkens und pflegte eine pietistische Lebensform, was im weiteren Kreis der Verwandten und Bekannten fast selbstverständlich war. Der Grossvater, Jean-François Louis Ballif, war Pfarrer an der Kathedrale in Lausanne sowie Professor für Griechisch und Moral an der dortigen Akademie gewesen, und auch der Urgrossvater, Gabriel Jacob Ballif, hatte Theologie studiert.

Serge Louis Ballif (1821-1901) und dessen Frau Elise-Marie geb. Le Coultre (1824-1872); Serge L. Ballif war Präsident der Schweizerisch-Deutschen Mission von 1879 bis 1881; ausserdem präsidierte sein Sohn Serge Frederick Ballif (1859-1942) zwischen 1905 und 1909 sowie zwischen 1920 und 1923 über die gleiche Mission.
(Aus: „Early Missionary Work In Italy & Switzerland“, Ensign, August 1982, S. 43.)

Zusammen mit Pfarrer Jean-Philippe Dutoit-Membrini hatte Professor Ballif die mystische Versammlung „Ames Intérieures“ gegründet, die sich in der kleinen Betkapelle im heutigen Haus Cité-Derrière No 1, gegenüber der Akademie in Lausanne, zusammenfand. „La maison Ballif“ wurde 1781 Besitz des Leiters des Collège von Lausanne und späteren Professors Ballif. Im Sommer 1852 wird „la maison Ballif“, wo fast hundert Jahre früher die Ames Intérieures sich versammelt hatten, vorübergehend Hauptsitz der Kirche in der Schweiz.

Serge Louis Ballif wirkt später als Missionar und Missionspräsident der Schweizerisch-Deutschen Mission. Sein ältestes Kind, die Tochter Louise Alexandrine Ballif, wird die Grossmutter von Ezra Taft Benson, dem 13. Präsidenten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (1985-1994).

„La maison Ballif“ gegenüber dem Collège in Lausanne.
Aus: „Early Missionary Work In Italy & Switzerland“, Ensign, August 1982, S. 42.

31. Dezember 1852 – Mitglieder in Genf & Lausanne

Zum Jahresende weist die Gemeinde in Genf 11 Mitglieder, diejenige in Lausanne 15 Mitglieder auf.

1852: Die Auswanderung nach Zion nimmt ihren Anfang

Fünf Angehörige der Familie François Frédéric Roulet aus Genf – der Schneider Roulet hatte sich am 4. Mai 1851 in Genf taufen lassen – machen sich auf den Weg nach Zion. Sie sind die ersten in einem langen Strom von Auswanderern, der erst nach über hundert Jahren allmählich versiegt.

 

Nachfolgend ein kurzer Abriss über die Beweggründe der frühen Mitglieder, nach Amerika auszuwandern:

Nur wenige Monate nach der Gründung der Kirche empfing Joseph Smith im September 1830 eine Offenbarung, in der erwähnt wird, dass „die Stadt Zion“ an der „Grenze bei den Lamaniten“ (siehe LuB 28:9), also an der Grenze zum von den Indianern besiedelten Gebiet, erbaut werden soll. Dieses „Neue Jerusalem“ sollte „ein Land des Friedens, eine Stadt der Zuflucht, ein Ort der Sicherheit für die Heiligen Gottes“ (LuB 45:66) sein, für alle diejenigen also, die „von Babylon“ ausgezogen waren (siehe LuB 133:7) und sich durch die Taufe der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage angeschlossen hatten. Hier sollte man sich, ungestört von den Verlockungen der Welt, für die erwartete Wiederkunft Christi bereitmachen. Wie sich später herausstellte, war mit dieser Ortsangabe der westliche Teil des Bundesstaates Missouri gemeint. Nach den Vertreibungen der Mitglieder aus Missouri und Illinois liessen sie sich im Tal des Grossen Salzsees in den Rocky Mountains nieder, und fortan wurde das Territorium Utah als Sammlungsplatz für alle Heiligen bezeichnet.

Familienangehörige des Schneiders François Frédéric (oder Frederick) Roulet aus Genf (von links nach rechts): Frederick Roulet (1816-1885); William Roulet (1865-); Juliet Charlotte Roulet (1862-) und Albert Roulet (1860-1937). Die Familie Roulet wanderte als erste aus der Schweiz nach Zion aus.
(Mit Genehmigung von panarchiv.)

Wirtschaftlich sollte eine Art Gütergemeinschaft nach dem Vorbild des Neuen Testaments aufgebaut und gelebt werden: „Und alle, die gläubig geworden waren, bildeten eine Gemeinschaft und hatten alles gemeinsam. Sie verkauften Hab und Gut und gaben davon allen, jedem so viel, wie er nötig hatte.“ (Apostelgeschichte 2:44-45). Jede Familie sollte vom Ertrag bzw. von den Überschüssen ihres Eigentums bereitwillig an die Kirche abgeben, sodass damit weniger Bemittelte unterstützt werden konnten, wobei diese für die empfangenen Güter Arbeiten für das Gemeinwesen zu leisten hatten. Die Verwaltung der Waren und Geldmittel oblag – wie noch heute – dem Bischof. Anfänglich wurde der Aufbau Zions wörtlich vollzogen; mit der Gütergemeinschaft – dem sogenannten Gesetz der Weihung – haperte es jedoch von Anfang an. Es wurde daher schon bald durch das einfachere Gesetz des Zehnten und die Fastopfergaben ersetzt, funktioniert in seinen Grundzügen aber noch heute genau gleich.

Der Tempel in Kirtland, der erste von der Kirche erbaute, wurde am 27. März 1836 eingeweiht. Am 3. April 1836 erschienen dem Propheten Joseph Smith (1805-1844) und Oliver Cowdery (1806-1850) Jesus Christus, der den Tempel annahm sowie himmlische Boten, die verschiedene Schlüsselgewalten des Priestertums überbrachten; so Mose, der die Schlüsselgewalt zur Sammlung Israels aus den vier Teilen der Erde auf Joseph Smith und Oliver Cowdery übertrug (siehe ‚Lehre und Bündnisse‘ 110:11).

Das Gebot zur Sammlung an einem bestimmten Platz der Welt wurde erst Anfang des 20. Jahrhunderts abgelöst durch die Weisung, die Kirche – und damit Zion – im Heimatland aufzurichten. Die neue Weisung wurde von einer überwiegenden Mehrzahl der europäischen Mitglieder jedoch geflissentlich überhört. Zu stark war die Lehre von der Sammlung aller Heiligen als ein Bundesvolk im Bewusstsein der Menschen verankert; zu verlockend waren die Aussichten auf ein einträglicheres Leben im damals aufstrebenden Amerika. Mit zum Teil scharfen Aufrufen in der Kirchenzeitschrift „Der Stern“ versuchte man, die Geschwister zum Hierbleiben zu animieren, wie zum Beispiel in der Ausgabe vom 1. März 1922:

„Wir [sehen] uns gezwungen, nochmals – hoffentlich zum letzten Male – mit aller Deutlichkeit zu erklären: Kein Missionar, überhaupt kein Beamter der Kirche, ist berechtigt, irgendwelche Auswanderungspropaganda zu treiben. Wir ermahnen unsre Geschwister und Freunde eindringlich, hier zu bleiben und die Kirche hier aufzubauen. Wer immer etwas Gegenteiliges anstrebt und in irgendeiner Weise eine Person zu bewegen sucht, ihre Heimat zu verlassen und auszuwandern, tut dies in direktem Widerspruch zur wohlerwogenen Absicht unsrer Kirchenführer und sollte deswegen von seinen Vorgesetzten zur Verantwortung gezogen werden.“

Solche Aufrufe verhallten fast ungehört: Die Auswanderung flachte zwar bisweilen etwas ab, setzte sich aber fast ungebremst bis Ende der Fünfziger Jahre fort.

Der Drang zur Auswanderung muss auch im Licht der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse im 19. Jahrhundert betrachtet werden, denn die Auswanderung an sich war nichts Ungewöhnliches. Dutzende von Familien des alten Europa suchten ihr wirtschaftliches Heil im „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“, wie auch die NZZ vom 13. Januar 1853 feststellte: „Die Auswanderung ist wohl eines der Hauptmittel zur Beseitigung der durch die Übervölkerung entstanden Übel. Sie hilft in gewissem Grade der steigenden Konkurrenz ab. Es ist daher nur sehr begreiflich, dass dieselbe immer mehr um sich greift. Die Schweiz hat schon viele ihrer Bewohner nach Amerika, zumal nach den Vereinigten Staaten abgegeben. Von diesen sind weitaus die Meisten mit Erfolg in ihre neue Stellung eingetreten, nur Wenige waren unglücklich.“

Der einsetzende Auswanderungsboom führte zur Gründung von sogenannten „Auswanderungsagenturen“, die mehr oder weniger seriös die Auswanderungswilligen nach Amerika schleusten. Der Nationalrat diskutierte am 27. Januar 1853 einen „Kommissionalbericht über das Kreditbegehren von 18,000 Fr. für Auswanderungsagenturen“ auf eidgenössischer Ebene. Bis dahin hatten die Kantone die Emigranten unterschiedlich behandelt, und der Bundesrat hatte dem Parament einen Nachtragskredit zum Voranschlag des Jahres 1853 über CHF 18’000.— beantragt, zum Zweck, für die Schweizer Auswanderer ein Auswanderungsbüro in Basel einzurichten und den Konsulaten in New York und New Orleans „die nöthige Aushilfe zu verschaffen“, um sicherzustellen, dass die Auswanderer nicht von Scharlatanen ausgenutzt werden konnten.

Die Kommissionsminderheit befand, „die Pflicht des Schutzes der Ausgewanderten [obliege] den Konsulen. Wollen einige Kantone ein Mehreres thun, so sollen sie es auf ihre Rechnung thun. Bundeshülfe würde nur die Begehrlichkeit mehren.“ Dem entgegnete Bundesrat Franscini, „den Konsuln [könne] diese Beschwerde unmöglich aufgeladen werden und die Kantone seien nicht berechtigt, im Ausland Agenturen aufzustellen.“

Schuldschein des „Ständigen Auswanderungsfonds“ über $ 33.40 oder Frs. 167.00, mit grosser Wahrscheinlichkeit ausgestellt für Julius Billeter jr. (1869-1957), am 18. August 1884.
(Schweizerisches Bundesarchiv; Bestand E22/1865.)

Und Bundesrat Furrer erklärte: „Wenn der Bund seinem Wesen nach nicht Alles reguliren kann, so kann er doch wenigstens den Auswanderern in der Ferne seinen Schutz angedeihen lassen, denken dieselben doch auch in Freud und Leid an uns.“ Nationalrat Sulzberger erblickte „in der Auswanderung einen Verlust des Vaterlandes an Menschen und Geldkräften; auch seien es nur wenige Kantone, welche die Masse der Auswanderer liefern und zwar in Folge des Zustandes ihres Armenwesens“. Nationalrat Dubs hingegen meinte, „nicht Übervölkerung sei die Quelle der Auswanderung, dagegen schütze auch keine Beschränkung, man müsse eben die Leute gehen lassen und thue nicht zu viel, wenn man ihnen einige Wegweiser aufstelle, in Basel, in Havre, in New-York und Neu-Orelans. Zum Schutz von Schweizern im Ausland durch diplomatische Agenten sei einzig die Bundesgewalt befugt.“ (NZZ vom 28. Januar 1853).

Mit 58:44 Stimmen folgte der Nationalrat schliesslich dem Vorschlag des Bundesrats und der Kommissionsmehrheit und genehmigte den Nachtragskredit.

Die mormonischen Auswanderer waren im Gegensatz zu den in der Nationalratsdebatte vorgetragenen Mängeln recht gut auf das bevorstehende Abenteuer Auswanderung vorbereitet. Die Kirchenzeitschriften brachten regelmässig Anweisungen, was die Auswanderer alles zu beachten hatten. Der nachfolgende Text „Verschiedene Bemerkungen über Vorbereitung und Ausrüstung zur Auswanderung nach Amerika“ aus dem „Darsteller“ des Monats November 1859 zeigt dies exemplarisch auf:

„Man soll auf der Eisenbahn sehr warm gekleidet sein, besonders an den Füssen. Aber niemand soll Auslagen machen für Kleider, Kisten u.s.w., wenn er nicht vorerst für jede Person über 8 Jahre alt Fr. 500 und für Kinder Fr. 400 in Bereitschaft hat.

Alle Heiligen, welche zur Auswanderung Plätze auf einem Schiffe zu bestellen wünschen, müssen deutlich ihre Namen, Alter und Professionen dem Büro des „Darsteller“ anzeigen.

Wenn jemand einen Platz bestellt hat und er kommt nicht auf den bestimmten Tag, so muss er ein Pfund Sterling bezahlen, oder wenn solches auf der Eisenbahn der Fall ist, so muss er, je nach Umständen, den betreffenden Schaden vergüten.

Sollte bei einer Auswanderungs-Familie vor der Abreise ein Todesfall oder etwas Ähnliches vorfallen, so kann die Lücke durch eine andere Person ausgefüllt werden, damit eine solche Familie keinen Schaden zu erleben hat. Dieses müsste aber so schnell als möglich dem Präsidenten der Mission angezeigt werden.

Auch in dem Falle von Blatern oder anderen ansteckenden Krankheiten sollte schnell berichtet werden, indem solche Personen warten sollten bis später, damit nicht die Gesundheit einer ganzen Gesellschaft in Gefahr gesetzt wird.

Von jeder Familie sollte wenigstens eine Person eine blechene Wasserflasche mitnehmen; sie muss aber so gemacht sein, dass man sie an einem ledernen Riemen über die Achsel tragen kann.

Alle guten Schuhe, welche genagelt sind, sollten während der Seereise gut aufbewahrt sein in den Kisten, da das Salzwasser sehr schadet. Nur Pantoffel oder Schuhe, die nicht genagelt sind, dienen für diesen Teil der Reise.

Grosse Familien, die zwei Kisten haben, müssen eine Kiste mit solchen Sachen packen, die sie auf dem Meere nicht gebrauchen. Eine solche Kiste muss mit den Worten: – „to go below“ – bezeichnet sein! Diese kommt dann in den Keller des Schiffes, und man kann sie gewöhnlich nur ein- oder zweimal öffnen.

Mit den Handkarren können keine Kisten genommen werden, nur ein Sack von circa 14 Pfund Gewicht für eine Person. Der Sack muss aber von gutem Wachstuch verfertigt sein.

Auf dem Schiff bekommt man im Allgemeinen mehr als man essen kann, nämlich pro Woche: 3½  Pfund Zwieback, welcher meistens zur Suppe gebraucht wird, ferner ein Pfund Mehl, 1½ Pfund Hafermehl, 1½ Pfund Reis, 1½ Pfund Erbsen, 2 Pfund Kartoffeln, 1¼ Pfund Rindfleisch, 1 Pfund Schweinefleisch, 1 Pfund Zucker, ein wenig Tee, Senf, Pfeffer und Essig. Dieses bekommt jede Person über 8 Jahre oder 2 Personen unter 8 Jahre alt. Jedoch ist zu bemerken, dass das Gewicht nicht jedes Mal und bei jedem so ganz genau ist.

Jede Person oder mehrere miteinander, die Lebensmittel auf dem Schiff fassen wollen, müssen so viele Säcke oder Geschirr haben, um dieselben aufbewahren zu können. Es sollen sich daher alle mit solchen Säcken wohl versehen, weil es oftmals Personen gibt, die nur aus Mangel an Säcken und Geschirr ihre Lebensmittel nicht alle fassen können und nachher wird ihnen vom Kapitän nichts mehr nachgegeben. Mit all diesen Sachen kann man thun wie man will.

Pistolen und Flinten sind auf dieser Reise nicht zu empfehlen, und Pulver soll man keines mitnehmen, bevor man nach Amerika kommt.“

Für finanziell schlechter gestellte Mitglieder ermöglichte man die Überfahrt aus Mitteln des „Ständigen Auswanderungsfonds“. Der 1849 eingerichtete Fonds sollte durch Spenden gespiesen werden und den mittellosen Mitgliedern die Reise nach Utah finanzieren. Diese verpflichteten sich durch die Unterzeichnung eines Schuldscheins, den Betrag in den Fonds zurückzuzahlen, damit mit dem Geld weiteren Mitgliedern geholfen werden konnte. Carter E. Grant gibt im „Das Königreich wiederhergestellt“ an, dass schätzungsweise 85’000 Personen mit Hilfe dieses Fonds nach Zion gelangten, die Hälfte von ausserhalb der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Fonds wurde im Jahr 1887 im Zusammenhang mit der Enteignung der Kirche wegen der Polygamie-Frage von der Bundesregierung eingezogen und der Bestand den öffentlichen Schulen Utahs zur Verfügung gestellt. „Da ein bedeutender Betrag dieser Summe [$ 417’968.50] in wertlosen Schuldscheinen bestand, war die Überweisung für die Schulen enttäuschend.“

„Unzählige Schweizerinnen und Schweizer suchten in Amerika ein besseres Auskommen. Nicht alle Schlepper waren vertrauenswürdig.“
Aus: Die Rückkehr“ von Peter Boss; „Illustrierte Sonntagsbeilage zum Oberländischen Volksblatt“ vom 21. Oktober 2000.

Wirtschaftlich sollte eine Art Gütergemeinschaft nach dem Vorbild des Neuen Testaments aufgebaut und gelebt werden: „Und alle, die gläubig geworden waren, bildeten eine Gemeinschaft und hatten alles gemeinsam. Sie verkauften Hab und Gut und gaben davon allen, jedem so viel, wie er nötig hatte.“ (Apostelgeschichte 2:44-45). Jede Familie sollte vom Ertrag bzw. von den Überschüssen ihres Eigentums bereitwillig an die Kirche abgeben, sodass damit weniger Bemittelte unterstützt werden konnten, wobei diese für die empfangenen Güter Arbeiten für das Gemeinwesen zu leisten hatten. Die Verwaltung der Waren und Geldmittel oblag – wie noch heute – dem Bischof. Anfänglich wurde der Aufbau Zions wörtlich vollzogen; mit der Gütergemeinschaft – dem sogenannten Gesetz der Weihung – haperte es jedoch von Anfang an. Es wurde daher schon bald durch das einfachere Gesetz des Zehnten und die Fastopfergaben ersetzt, funktioniert in seinen Grundzügen aber noch heute genau gleich.

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