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Chronik

1886 – Wiederstand in Bern

1. April 1886 – Gründung Gemeinschaftlicher Fortbildungsverein (GFV)

Gründung des ersten Gemeinschaftlichen Fortbildungsvereins der Mission in der Gemeinde Bern. Als Präsident wird Bruder Johann Kauer eingesetzt.

In den Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts (in Utah setzte diese Entwicklung bereits kurz nach der Jahrhundertwende ein) werden die Gemeinschaftlichen Fortbildungsvereine in den deutschsprachigen Missionen verfeinert, indem gesonderte Jugendprogramme eingeführt werden. Ab 1970/71 wird die Bezeichnung „Gemeinschaftlicher Fortbildungsverein“ aufgegeben; die Programme des GFV werden mit jenen der Jungen Männer (JM), der Jungen Damen (JD), der Jungen Erwachsenen (JE), der Organisation für Besondere Interessen (BI) (Organisation für die allein stehenden Erwachsenen) des Ältestenkollegiums (AEK) und der Frauenhilfsvereinigung (FHV) zusammengelegt und konsolidiert.

Mai/Juni 1886

Die Polizeidirektionen verschiedener Kantone, speziell diejenigen von Bern und Aargau, erlassen öffentliche Warnungen „betr. die Auswanderung nach dem Mormonenstaate“. Der Berner Polizeihauptmann Eggli publiziert eine solche im „Berner Anzeiger“. Die Warnungen stehen im Zusammenhang mit dem im Territorium Utah herrschenden Konflikt der Bundesregierung der Vereinigten Staaten gegen die Kirche wegen der praktizierten Mehrehe. Viele Männer und Frauen, die in einer polygamen Beziehung leben, müssen untertauchen, wollen sie den im Edmunds-Gesetz von 1882 angedrohten Strafen entgehen. Das Gesetz entzieht allen, die in Mehrehe leben, das Wahlrecht, ausserdem dürfen sie nicht in öffentliche Ämter gewählt werden. 1887 wird das Gesetz als Edmunds-Tucker-Gesetz verschärft.

In diesem Klima des gegenseitigen Misstrauens, der Verhöre und der Verfolgung richtet 1886 der Vertreter eines fremden (will heissen: nicht schweizerischen) Staates in Salt Lake City ein Schreiben an das schweizerische Konsulat in San Francisco, in welchem er über das Mormonentum zu berichten weiss:

„Die mormonischen Missionäre bringen alljährlich gegen 100 Personen hieher, die in der Schweiz ihr ehrenvolles Auskommen hatten, hier aber alle Qualen bitterster Armut durchzumachen haben, nachdem die Mormonen sie bis auf die Haut geschunden und ihnen nur die Augen zum Weinen übrig gelassen haben. Ich habe mich mit mehreren Fällen zu beschäftigen gehabt, deren Wiedererzählung das Herz eines Tigers brechen könnte, die aber den Kieselstein, den die Mormonen an Stelle des Herzens tragen, ohne die mindeste Regung gelassen haben.“

Das eidg. Handels- und Landwirtschaftsdepartement, dem der Konsul in San Francisco diese Mitteilung hat zukommen lassen, setzt die Regierungen der Kantone, aus denen sich die meisten Auswanderer nach Utah rekrutieren, von dem Bericht in Kenntnis. Dies wiederum veranlasst die Polizeidirektionen der betreffenden Kantone zur Vornahme solch öffentlicher Warnungen. Zu einem späteren Zeitpunkt erwägt der Bundesrat zudem, gestützt auf weitere, gleichlautende amtliche Berichte, „zum Schutze der schweiz. Bevölkerung vor den propagandistischen Einflüssen der Mormonen allgemeine polizeiliche Massnahmen zu veranlassen.“

5. und 7. Juni 1886 – Abhörung von Mitgliedern

Verschiedene Mitglieder aus Gündlischwand, wo sich die Kirche seit den Anfängen der Missionsarbeit im Berner Oberland gut zu etablieren vermochte, werden von Regierungsstatthalter Ritschard in Interlaken abgehört. Die Berner Regierung legt bei der Überwachung und Eindämmung des missionarischen Wirkens der Mormonen besonderen Eifer an den Tag. Die nachfolgenden zwei Seiten aus dem „Oberländischen Volksblatt“ vom 21. Oktober 2000 geben die Abhörungen von Rudolf Boss und Anna Wyss aus Gündlischwand wieder.

Abhörung der Famiile Boss

Als Elder Jacob F. Secrist 1854 ins Berner Oberland geschickt wurde, taufte er als erste Bekehrte im Kanton Bern Elisabeth Galli aus Gündlischwand. Bald folgten im Dorf und in der Umgebung weitere Taufen. Dies führte in der Dorfgemeinschaft zu erbittertem Widerstand gegen das sich ausbreitende Mormonentum. Selbst Familien entzweiten sich. Der Präsident der politischen Gemeinde, Johannes Boss, der Ende 1875 von Elder Henry Eyring getauft worden war, hielt seine Zugehörigkeit zu den Mormonen lange Zeit geheim.

Elisabeth Galli (1814-1887) aus Gündlischwand, die sich als erste im Kanton Bern taufen liess, neben ihrem Sohn Joseph (1843-) und dessen Familie sitzend; Joseph Galli wanderte 1861 mit der Familie seines Onkels nach Utah aus, seine Mutter folgte ein Jahr später nach.
Mit Genehmigung von panarchiv.

Peter Boss berichtet:

„Dann plötzlich erschüttern eine ganze Reihe von Beben das Familien- und Dorfleben. Das Klirren eines Steinwurfs durchs Wohnstubenfenster während der samstäglichen Abendversammlung ist das Fanal für weitere und grössere Ereignisse.

Im Herbst darauf stirbt die Mutter. Das Dorf nimmt Anteil, wie immer. Fast alles, was konfirmiert ist, folgt dem Leichenwagen bis zur Kirche am Talausgang. Und doch: gelegentliches Tuscheln, ein Köpfedrehen von Nachbarinnen, ausweichende Antworten, misstrauische Blicke.

Schwester Anna, die Drittälteste, führt zunächst den Haushalt. Joseph, der Älteste, bereits als Zimmermann tätig, baut in der Nachbarschaft ein grosses, neues Haus, im Spitz zwischen Fluss und Bergstrasse. Er und die zwei nachfolgenden Brüder gehen auf Distanz, auch innerlich. Mit dem neuen Glauben, mit den Andachten und Taufen können sie nichts anfangen. Ein Zwist bahnt sich an, der lange dauern wird. Bis zu dem Tag, wo, Jahrzehnte später, der erste „Amerikaner“ unter Grossvaters Türe steht und den berühmten und immer wieder zitierten Bescheid erhält: „We d als Verwandta chuuschd, nimm e Schtuel – we d als Mormon chuuschd, dert hed dr Zimmerman ds Loch gmachd.“

An einem milden Samstagabend im Spätsommer war es: Ein kleiner Umzug festlich gekleideter Gestalten, ein paar junge Mädchen, eines in langem, weissem Gewand, einige Kinder, zwei fremde, junge Herren, der Patriarch. Man folgt der alten Strasse, biegt dann nach rechts ab durch lichtes Gehölz, das ein kleines Stück Wiesland am Fluss freigibt. Die Strömung zieht gegen das andere Ufer; hier, an der Innenseite, im seichten Wasser entlang der Kiesbank, soll die Taufe stattfinden. Es beginnt zu dämmern. Ernste Worte sind zu hören, im Halbkreis umsteht die kleine Gemeinde den Taufplatz.

Eben will der Missionar die Tochter zum Wasser geleiten, als es im Unterholz knackt. Vier, fünf Gestalten lösen sich aus dem Halbdunkel, sind in wenigen Sprüngen bei der Gruppe. Ein Kreischen der Mädchen, ein kurzes Handgemenge im knietiefen Wasser, ein paar halblaute Flüche, ein kräftiger Schwung – und weg sind sie wieder.

Draussen kämpft der junge Missionar mit der Strömung, wird abgetrieben, kommt kurz auf die Füsse, strauchelt und verschwindet einen Augenblick ganz im kalten Wasser. Man ruft, rennt, bringt Hilfe, kann den jungen Mann nass und kaum verletzt bergen und nach Hause geleiten. Von Taufe spricht niemand mehr…

Zum zweiten Male schon zeigte sich der Riss, der durchs Dorf ging, und es sollte noch ein drittes Mal werden.

An einem Sonntagmorgen sitzt auf dem Spritzenhaus breitbeinig und steif eine Strohpuppe, schwarz gekleidet, den Hut tief ins halmige Gesicht gedrückt; ein riesiges Buch Mormon hängt ihr an einer Schnur um den Hals. Vom Stubenfenster aus erkennt der Vater den Toggel und lässt ihn wegschaffen, ohne ein Wort zu sagen.

Gerede im Dorf, das auf Umwegen zurückfindet. Einer der älteren Söhne sei beim Nachtbubenstreich dabei gewesen.“

Die Familie Johannes Boss wanderte 1891 nach Amerika aus; nur die drei Söhne Johannes, Christian und Friedrich blieben in der Schweiz zurück.

Die Familie Johannes und Marianna Boss geb. Gertsch (1836-1885) von Gündlischwand; Johannes Boss verheiratete sich zum zweiten Mal mit Margaritha Gertsch (1873-1960) am 28. April 1891, nur wenige Tage nach deren 18. Geburtstag, in Interlaken.
Erste Reihe, sitzend, von links nach rechts: Margaritha Boss (1861-1936); der ehemalige Gemeindepräsident und Familienvorstand Johannes Boss (1831-1912); Marianna Boss (1860-1944); Emma Boss (1870-1954); Elisabeth Boss (1867-1900). Hintere Reihe, stehend, von links nach rechts: Magdalena Boss (1872-1969); Rudolph Boss (1868-1928); Adolf Boss (1876-1906) und Peter Boss (1879-1959); eine weitere Tochter, Rosette (1874-1880), verstarb vor der Auswanderung nach Amerika. Nicht auf dem Bild sind die drei ältesten Söhne.
(Mit Genehmigung von panarchiv.)
Elisabeth Kunz geb. Boss, die 6. Ehefrau von Johannes Kunz III sechs Frauen, mit ihrer Tochter Lucy Mae Kunz (1898-1957); Elisabeth Kunz verstarb bei der Geburt ihrer fünften Tochter Lydia am 13. Mai 1900 in Bern, Idaho.
Die vier älteren Kinder von Johannes und Elisabeth Kunz, stehend, von links nach rechts: Peter Parley Kunz (1894-1983); Agnes Ruth Kunz (1890-1967), deren Enkelin, Bonnie Rae Dansie Parkin (*1940), seit 2002 der FHV-Generalpräsidentschaft der Kirche angehört; Julia Esther Kunz (1893-1919). Sitzend: Hedwig Hazel Kunz (1896-1956).
(Mit Genehmigung von panarchiv.)

30. Juni und 15. Juli 1886 – Verleumderische Berichte

Missionspräsident Friedrich W. Schönfeld reicht beim Bundesrat verschiedene Bescheinigungen von Schweizer Mitgliedern in den Territorien Utah und Idaho ein, worin die verleumderischen Berichte aus Amerika als „gänzlich unwahr“ bezeichnet werden:

„Wir können im Gegentheil bezeugen, dass die schweizerischen Mitglieder der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in Utah es sich zur Pflicht machen, die Einwanderer aufzunehmen und mit Rath und That zu unterstützen.“

„Wir erklären feierlichst unter Eide…, dass wir weder von Mormonen-Missionären, noch von irgend einer anderen Person auf betrügerische Weise aus unserem Vaterlande fortgelockt wurden, sondern dass wir aus freiem Willen hierher kamen und uns hier ansiedelten.“

„Wir bezeugen, dass arbeitsame Familien viel leichter ihren Unterhalt finden und zu einer Heimath in Utah kommen als in der Schweiz, dass demnach nicht der geringste Grund vorhanden ist, vor der Auswanderung nach Utah zu warnen. Die grosse Mehrheit von uns sind nach wenigen Jahren Grundbesitzer geworden und verhältnismässig wohlhabend. Als Beweis

davon können die Summen dienen, die wir jährlich nach Bern versenden, um unsern armen Brüdern auszuhelfen.“

„Betreffs der sogenannten Mormonenkirche, so können wir sagen, dass wir nie im Geringsten in unsern Eigenthumsrechten belästigt worden sind, und dass wir in allen Dingen vollkommene Freiheit geniessen.“

„Wie Ihnen bekannt sein wird, sind seit dem Jahre 1857 bereits jedes Jahr eine Anzahl sogenannter Mormonen aus der Schweiz nach Utah ausgewandert und beläuft sich nun die Zahl derselben in Utah auf mehrere Tausende; dieselben haben sich in dieser neuen Heimat schönes Eigenthum erworben, sodass, mit einzelnen Ausnahmen, ein Jeder sein eigen Haus und Heimat besitzt und ein amtliches Document (Kaufbrief) dafür in Händen hat.“

„Wir bitten daher nochmals, der hohe Bundesrath möge sofortigst genaueste Untersuchung des Thatbestandes durch den schweizerischen Consul in San Franzisco oder anderwärts anordnen und suchen hierdurch die Behörden unserer alten Heimath vor ungerechten Gewaltsmassregeln zu bewahren, wofür Gott der Gerechte alle Betheiligten am Tage des grossen Gerichtes zu schrecklicher Rechenschaft fordern würde.“

Die Bescheinigungen waren aus den folgenden Landkreisen und Städten eingereicht und alle amtlich beglaubigt worden:

  • Salt Lake, 99 Unterzeichner
  • Payson City, 34 Unterzeichner
  • Logan und Providence, 124 Unterzeichner
  • George, 17 Unterzeichner
  • Santa Clara, 43 Unterzeichner
  • Manti City und Mount Pleasant, 61 Unterzeichner; ausserdem eine Unterschrift von John Alder in separater Beglaubigung
  • Idaho-Territorium, 157 Unterzeichner
Begleitschreiben an Bundespräsident Adolf Deucher (1831-1912), verfasst von Missionspräsident Friedrich W. Schönfeld und Missionssekretär Louis F. Mönch.
Bescheinigung der Schweizer Mitglieder aus Manti City und Mount Pleasant.
(Schweizerisches Bundesarchiv; Bestand E22/1863.)

17. November 1886 – Verurteilung

Elder Johann Kaspar Loosli wird vom Bezirksgericht Zofingen wegen Vergehens gegen die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit verurteilt. Der Konflikt hat sich an einer Versammlung entzündet, die am 9. Mai 1886 im Haus des Jakob Hofer im Gfill bei Niederwil stattgefunden hatte. Das Bezirksgericht spricht sich in seinen Erwägungen dahin aus, „dass die Propaganda für den Mormonismus als ein Vergehen gegen die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit auf Grund von § 1 des Aargauer Zuchtpolizeiges. zu bestrafen sei, weil Vielweiberei einen Bestandteil der Lehre der Mormonen bilde, durch § 76 des Aargauer Strafges. aber die mehrfache Ehe als ein Verbrechen mit Zuchthausstrafe bedroht werde und die Bevölkerung aller christlichen Staaten die Vielweiberei als eine im hohen Grade unsittliche Institution betrachte. Wer dem Mormonismus Anhänger gewinne, werbe somit für eine unsittliche Genossenschaft Mitglieder an.“

Ein erstes Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 26. Mai 1886 gegen Loosli in gleicher Sache hatte das Bundesgericht am 9. Oktober 1886 aufgehoben, weil in demselben eine verfassungswidrige Verbannung aus dem Kanton Aargau ausgesprochen war.

24. November 1886 – Eine Entgegnung

In den „Eidgenössischen Nachrichten“ des „Bund“ erscheint ein Aufsatz mit der Überschrift: „Der Mormonismus vor Bundesgericht“, welcher Bezug nimmt auf die Affäre Loosli. Missionspräsident Schönfeld schildert in einer Entgegnung im Stern vom 1. Dezember die Verurteilung Elder Looslis durch das Bezirksgericht Zofingen aus Sicht der Kirche. Er schliesst den kurz gehaltenen Artikel mit folgenden Worten: „Eins ist zu bedauern, von unserm Standpunkte aus; dass so Wenige willens sind, der andern Seite Gehör zu schenken, und ihre Ohren somit einer Sache verschliessen, welche gerade die Seligkeit der Menschen am meisten betrifft; statt dessen kehrt man sich mit besonderer Vorliebe zu den Fabeln, und sucht umzustossen, was am meisten zum Heile der ganzen Menschheit gereichen würde, wenn gehörig untersucht und angewendet.“

175 Jahrfeier

Historische Plätze

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